Die Therapiekosten werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt: wenn Ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind.
Auskunft zur Zuständigkeit gibt Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft.



2. Kostenübernahme als Selbstzahler/-in

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar liegt pro Zeitstunde zw. 92,50 EUR bis 125,- EUR (abhängig davon, ob es ein Einzel-, Paar-, Familiengespräch, eine Traumatherapie u.v.m. ist). Die Gebührenordnung ist hier klar definiert. Die Stunde setzt sich zusammen aus 50 Minuten Gesprächszeit und 10 Minuten Dokumentationszeit. Diese Kosten sind in jedem Fall steuerlich absetzbar.



3. Kostenübernahme durch die Heilfürsorge Bundeswehr und Heilfürsorge Bundespolizei

Ich freue mich sehr, der Bundeswehr und Bundespolizei meine Unterstützung als Psychologische Psychotherapeutin anbieten zu dürfen! Dies bedeutet für Sie, dass die Übernahme der Behandlungskosten völlig unproblematisch ist, wenn Sie in der Heilfürsorge oder PKV versichert sind. Sie benötigen lediglich zum ersten Termin den Vordruck "Kostenübernahmeerklärung" für die Privatpraxis der Ambulanz Ihres Sanitätsversorgungszentrums. Falls Sie als "Ehemalige/r" in der GKV sind, ist eine sog. Kostenerstattung vor Therapiebeginn bei Ihrem Sachbearbeiter (für die Behandlung bei mir als außervertraglich arbeitende Psychotherapeutin) zu beantragen. Die Terminvereinbarung machen wir auf direktem Wege.
Bei egal welchem Anliegen "in" oder "hinter der Uniform" unterstütze ich Sie selbstverständlich absolut diskret. Kommen Sie nur bitte in ziviler Kleidung, damit ich Sie "erkennen" und bestmöglich unterstützen kann.



4. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

"Ist die Krankenversicherung nicht in der Lage, ihren Versicherten innerhalb dieses Zeitraums einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu organisieren, müssen bei der Möglichkeit eines kurzfristig verfügbaren Therapieplatzes bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (wie ich es bspw. bin) die Therapiekosten übernommen werden.
Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz von mehr als drei Monaten müssen nicht hingenommen werden." So der Gesetzgeber. Falls man Ihnen einen Termin in der TSS anbietet, so weisen Sie bitte darauf hin, dass dies keinen Therapieplatz garantiert und Sie dankbar wären, wenn diese unzureichende Versorgungssituation auch seitens der Sachbearbeiter intern "nach oben" weiter gegeben wird, um psychosoziales sowie finanzielles Leid zu vermeiden zu helfen, wie es mit einer zeitnah angebahnten und indizierten Heilbehandlung mit einer ambulanten statt weit teureren stationären approbierten Psychotherapie gewährleistet wäre/ist.

"Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung müssen bei entsprechender Indikation, Notwendigkeit und Dringlichkeit durch gesetzliche Krankenversicherungen für ihre Versicherten über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren übernommen werden, da jeder Klient gemäß § 13 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V seiner Krankenkasse gegenüber den Anspruch hat, zeitnah und fachgerecht psychotherapeutisch behandelt zu werden (Sicherstellungspflicht). Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient sich zuvor erfolglos um einen zeitnahen Termin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten bemüht hat. Das Bundessozialgericht (BSG) hat „zeitnah“ in seiner Entscheidung vom 21.05.1997 auf maximal drei Monate und in dringenden Fällen auf maximal sechs Wochen begrenzt" (s. BSG Az. 6 Rka 15/97).


Hierfür ist von Ihnen ein kl. "Antrag auf Kostenerstattung" an Ihre GKV zu stellen:

er erfordert von Ihnen einen Zweizeiler, drei Anlagen, die ich Ihnen als pdf maile und eine Bescheinigung der Dringlichkeit (PTV 11), die Ihnen jeder Vertragstherapeut in der Sprechstunde ausstellt, sofern eine Therapie indiziert und dringend ist. Sprechen Sie mich gern darauf an!
Alle Betriebskrankenkassen, die BIG direkt, die kkh und auch die TK unterstützen die ambulante außervertragliche Psychotherapie mit "Kostenerstattung" unverändert zügig, qualitäts- und kostenbewusst.


In der Bahn BKK bin ich Vertragstherapeutin!  Es lohnt sich für Sie ein Wechsel dorthin, falls Sie hier in der Region BN/SU bspw. in der Barmer, DAK oder AOK sind. Da die Kündigungsfrist häufig "nur" zwei Monate umfasst, erhalten Sie auf diesem Weg evtl. viel zügiger einen Therapieplatz, als sich auf die Warteliste bei einem Vertragstherapeuten einzulassen und dann nicht selten ein halbes Jahr und länger unbehandelt warten und Chronifizierung in Kauf nehmen zu müssen!


In der GKV wird abgerechnet auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse, wenn Sie eine sog. "Abtretungserklärung" unterschreiben.



5. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen 
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen

der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.. B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein.

Da manche Privatversicherungen "nur" den 1,6-fachen Satz. erstatten, die Rechnung jedoch auf der Basis der Gebührenordnung der Psychotherapeuten üblicher Weise den 2,3-fachen Satz vorsieht, empfiehlt sich, vor dem ersten Termin mit PKV und Beihilfe abzuklären, mit welcher Erstattungshöhe Sie für Psychologische Psychotherapie rechnen können. Mitentscheidend für die Kostenübernahme ist für die PKV, dass Sie vor dem ersten Termin diesbezüglich Kontakt mit ihr aufgenommen haben.



6. Kostenübernahme durch die Beihilfestelle 
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten in der Regel problemlos möglich. Wichtig ist Ihre Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeiter vor Therapiebeginn.



Ich freue mich sehr auf unsere Zusammenarbeit!

Ihre

Monika Kebbekus


Dipl.-Psych., Dipl.-Soz.päd.